
In
meiner vornehmlich zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei kümmere ich
mich persönlich um die Belange jedes einzelnen Mandanten.
Die
Zeichen der fortschreitenden Globalisierung und Differenzierung haben
mich bereits vor mehreren Jahren veranlaßt, mich nicht nur auf den
schwerpunktmäßig von mir bearbeiteten Rechtsgebieten sondern zusätzlich auch im Bereich des immer wichtiger werdenden Europarechtes wie auch im spanischen Recht ständig fortzubilden.
Die
frühzeitig gewonnene und in mehr als 30 Berufsjahren bestätigte
Erkenntnis, dass die wachsende Regelungsflut und die Vielzahl neuer Gerichtsurteile
in unserer Gesellschaft es erforderlich machen, sich auf bestimmte
Bereiche eigener Kernkompetenz zu konzentrieren aber auch über ein
Netzwerk entprechender Fachleute für Spezialprobleme zu verfügen,
führten nicht nur zu Schwerpunkten in den Rechtsbereichen der von mir
bearbeiteten Mandate sondern auch zur überregionalen Zusammenarbeit mit
Spezialisten aus Rechtsgebieten, die ich nicht vertieft bearbeite.
Zu diesem Zwecke bin ich nicht nur Mitglied des örtlichen Anwaltsvereins Mönchengladbach, der Arbeitsgemeinschaft "Allgemeinanwalt" und der überregionalen Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten e.V. "Advounion" sondern auch der Deutsch-Spanischen-Juristenvereinigung e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Erbrecht e.V. sowie der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Pro bono
bin ich regelmäßig mehrmals pro Jahr im Rahmen der kostenlosen
Rechtsberatung für die Psychiatrische Hilfsgemeinschaft in den
Rheinischen Kliniken Viersen tätig.
Transparenz in Bezug auf Tätigkeit und Kosten ist eine notwendige Basis für Vertrauen. In mir sollten Sie den Anwalt Ihres Vertrauens finden. Sie erhalten in allen ab 01. Januar 2006 mir übertragenen neuen
Mandaten auf Wunsch einen EDV-gestützten Tätigkeits-Zeitnachweis
über die von mir und meinen Mitarbeiter(inne)n für Sie erbrachten Leistungen. In den von mir gegen Vergütung zu bearbeitenden Mandaten liegt grundsätzlich das RVG
(Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) zugrunde. In besonderen Fällen sind
auch abweichende Vereinbarungen möglich - sprechen Sie mich ruhig
darauf an, ich werde Sie auch fragen, wenn mir die gesetzliche
Vergütung keinen angemessenen Ausgleich meiner Leistung oder gar noch
nicht einmal die Bürokosten deckenden Betrag zu bringen scheint.
Als Allgemeinanwalt
kann und will ich nicht das "juristische Mädchen für alles" sein, bin
es vielmehr mir und jedem einzelnen Mandanten schuldig, einvernehmlich
Mandate, die außerhalb meiner Kernkompetenz liegen, an andere Kanzleien
abzugeben. Sie dürfen sicher sein, daß ich auch nach dieser Maxime
handele und nicht etwa aus finanziellen Gründen an Mandaten
"klebe", in denen ich mir nicht meiner Kenntnisse zur sachgerechten
Bearbeitung Ihres Problems durch mich sicher bin.
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